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Haftpflichtversicherung

Wann und wie haftet ein Beschäftigter im Öffentlichen Dienst bei einer Pflichtverletzung?
Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes haften gegenüber ihrem Dienstherrn, wenn sie die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, entweder
   => vorsätzlich           oder
   => grob fahrlässig.

Den daraus entstandenen Schaden haben sie ihrem Dienstherrn zu ersetzen.
Das betrifft nicht nur die Beamten, sondern alle, deren Arbeitsvertrag entweder der TVöD oder der TV-L zugrunde liegt!

Die Diensthaftpflichtversicherung sollte deshalb Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung sein. Diese gibt es für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu besonders günstigen Konditionen

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Hausrat- und Gebäudeversicherung, Kfz-Versicherung

Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten bei fast allen Versicherungen Sonderkonditionen. Über dem normalen “ÖD-Rabatt” hinaus haben wir einen Rahmenvertrag mit einzelnen Versicherern ausgehandelt, welcher die Policen nochmals um bis zu 30 % (!!!) günstiger werden lässt.

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*) Bild: © deratu / www.PIXELIO.de

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